Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, eine Buchhaltung und einen Jahresabschluss zu erstellen. Dies ist Grundlage für die Besteuerung der Betriebe, aus handelsrechtlichen Gründen vorgeschrieben und dient vor allem aber auch dazu, jederzeit einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche Geschehen in einem Unternehmen zu behalten.
Die Transparenz und den Informationsgehalt des Rechnungswesens zu erhöhen, beginnt mit der Erarbeitung eines branchenspezifischen Kontenplans. Ein Kontenplan legt fest, wie Geschäftsvorfälle wie der Verkauf von Tickets, Concessions, das Präsentieren von Werbung, die Ausgaben für Personal, usw., erfasst werden. Jedes Buchhaltungssystem arbeitet mit einem Kontenplan, der zunächst vorgegeben ist, jedoch leicht auf die speziellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten werden kann.
Die rmc medien+kreativ consult hat schon vor vielen Jahren einen Musterkontenrahmen für Filmtheaterbetriebe entwickelt, der inzwischen von vielen Unternehmen eingesetzt wird. Der Plan ist in allen gängigen Buchhaltungssystemen umsetzbar und gibt einen guten Einblick in die verschiedenen Einnahmen-, Kosten- und Arbeitsbereiche, die in einem Kino vorkommen. Zu den wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen im Kinobetrieb gehören:
Einnahmen im Kinobetrieb
Im Wesentlichen generieren Kinobetriebe ihre Einnahmen mit dem Verkauf von Eintrittskarten und Concessions an Kinobesucherinnen und -besucher. Die Umsätze fluktuieren nach Filmangebot und auch nach Jahreszeiten: Die besucherstärksten Kinomonate liegen im Winter von Oktober bis März. Einnahmen aus Tickets & Concessions machen durchschnittlich rund 90 % der erwirtschafteten Erlöse aus. Die restlichen 10 % setzen sich aus Einnahmen durch Vermietung, Werbung, Gastronomie und Prämien bzw. Förderungen zusammen.
Ticketverkauf: Der Ticketverkauf stellt die wichtigste Einnahmequelle des Kinobetriebes dar, allerdings müssen durchschnittlich 48 % der Ticketeinnahmen als Verleihmiete gezahlt werden. Hilfreich zur Einschätzung des zu erwartenden Umsatzes sind die jährlichen statistischen Erhebungen der FFA, die unter anderem den durchschnittlichen Eintrittspreis und das Besucheraufkommen je Sitzplatz für die einzelnen Bundesländer auflisten.
Concessions: Im Jahr 2019 kauften 61 % aller Zuschauerinnen und
Zuschauer zusätzlich zum Kinoticket noch Snacks und Getränke für
durchschnittlich je 7,99 Euro (Arthouse-Kinos: 48 % à 7,12 Euro). Im
Durchschnitt gab jeder Gast 4,19 für Concession-Artikel aus. Damit sind
die Einnahmen aus Concessions nach dem Ticketverkauf die zweitwichtigste
Einnahmequelle für den Kinobetrieb. Bei der Preisgestaltung sollte der
Einkaufspreis für das Kino möglichst weniger 30 % des
Endverbraucherpreises betragen.
Vermietung: Mit der Vermietung von Räumlichkeiten für Geburtstage, Firmen- und Pressevorführungen oder Filmveranstaltungen und Festivals, die von Drittanbietern organisiert werden, lassen sich zusätzliche
Einnahmen generieren. Je nach Ausstattung (Konferenztechnik, Tageslicht, Gastronomie, Bühne) ist auch eine Vermietung für kinofremde Zwecke wie
Konferenzen, Seminare, Theateraufführungen und Konzerte möglich, bei der
idealerweise freie Zeiten tagsüber genutzt werden können. Die
Abrechnung erfolgt anteilig an den Einnahmen oder als Pauschale.
Werbung: Die Einnahmen aus Leinwandwerbung sind abhängig von den
Besucherzahlen des Kinos und fallen bei kleineren Kinos eher gering aus.
In der Regel schließen Kinos einen exklusiven Vertrag mit einer
Werbemittlerfirma – diese akquiriert Leinwandwerbung, vermittelt sie an
die Kinos weiter und übernimmt die Abrechnung (siehe
„Werbeverwaltungsvertrag“). Zusätzlich können Kinos digitale und analoge
Werbeflächen (Website, Social Media bzw. Sonderwerbeflächen an Gebäuden
und Anzeigen im Programmheft) an Verleihfirmen oder regionale Anbieter
verkaufen.
Preise & Förderung: Die Förderinstitutionen von Bund und Ländern
unterstützen Investitionen in Umbau, Neubau, Nachhaltigkeit und
Barrierefreiheit mit günstigen Darlehen und Zuschüssen. Kulturförderung
für anspruchsvolle Filmprogramme gibt es in Form von Programmpreisen und
Zuschüssen von Europa Cinemas (nur für Mitglieder), der Beauftragten
für Kultur und Medien (BKM) und den Filmstiftungen der Länder. Obwohl
die Kulturförderung jedes Jahr neu beantragt werden muss, ist sie für
viele Arthouse-Kinos eine regelmäßige Einnahmequelle (siehe „Inklusion
und Barrierefreiheit“, „Nachhaltigkeit im Kinobetrieb“ und
„Kinoförderung“).
Gastronomie: Viele Kinos betreiben zusätzlich zum Kino eine Kneipe, ein Café oder ein Restaurant. Das ist ein eigenständiges
wirtschaftliches Unterfangen, das im Aufwand nicht unterschätzt werden
darf, wenn das Angebot über einen Kaffee vor oder ein Bier nach dem
Kinobesuch hinausgehen soll.
Ausgaben im Kinobetrieb
Den größten Anteil der Kosten im Kinobetrieb machen die Lizenzrechte
für die Filmvorführungen aus (Filmmiete). Ebenso wie die Kosten für
Wareneinkauf sind diese jedoch variabel und vom Umsatz abhängig.
Entscheidend für die Rentabilität des Betriebes ist neben den Einnahmen
vor allem die Höhe der Fix- und Betriebskosten, beispielsweise ein
günstiger Miet-bzw. Pachtvertrag.
Filmmiete: Für die Aufführungsrechte, Filmkopien und Werbematerial
erhalten Verleihfirmen einen Anteil an den Ticketeinahmen. Filmmieten
sind frei verhandelbar, liegen zum Filmstart aber meist zwischen 43,1 und 53,5 % der Einnahmen aus dem Ticketverkauf. Große Kinoketten sind
hier im Vorteil, doch einzelne Kinos haben die Möglichkeit, sich einer
Einkaufsgemeinschaft anzuschließen, in der eine zentrale Disposition die
Preise für alle aushandelt (siehe auch „Filmmiete“ in Kapitel 4).
Personal: Viele Kinos arbeiten mit einem kleinen Stamm aus
festangestelltem Personal in Verwaltung, Disposition, Marketing sowie
Technik und beschäftigen im Servicebereich (Kasse, Gastronomie, Einlass)
überwiegend Minijobber und Studierende. Einen Entgelttarifvertrag für
Kinobetriebe gibt es derzeit nicht, einzelne Betriebe wie die Cinemaxx
und CineStar-Kinos oder die Yorck-Kinogruppehaben hausinterne
Tarifvereinbarungen (siehe „Arbeits- und Tarifrecht“). Für die
Kalkulation der Personalkosten sollte auch das Inhabereinkommen
berücksichtigt werden.
Gebäudemiete/Kapitaldienst: Die Kosten für Pacht bzw. Miete (oder
Abzahlung und Zinsen bei Eigentum) des Filmtheaters bilden nach
Filmmiete und Personalkosten oft den drittgrößten Anteil der monatlichen
Kosten. Da die Verträge über längere Zeiträume abgeschlossen werden und
einen wichtigen Fixkostenfaktor darstellen, ist es hier besonders
wichtig, einen vertretbaren Preis zu verhandeln.
Investitionen: Zu den größten Investitionen, die Kinobetriebe in den
letzten Jahren tätigen mussten, gehörte die flächendeckende
Digitalisierung. Anders als bei 35-mm-Projektoren ist davon auszugehen, dass die Projektionstechnik alle 7–10 Jahre ersetzt werden muss. Mit
Investitionen in die Nachhaltigkeit lassen sich dagegen oft
Betriebskosten einsparen. Für Investitionen in Umbau, Neubau, technische
Ausstattung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gibt es
Förderprogramme von Bund und Ländern (siehe Kapitel 10 „Inklusion und
Barrierefreiheit“, 11 „Nachhaltigkeit im Kino“ und 13 „Kinoförderung“).
Laufende Betriebskosten: Zu den laufenden Kosten gehören neben Kosten
für Strom, Heizung und Lüftung auch Kosten für Wartungsverträge, Reparaturen, Software-Lizenzen, Versicherungen, Abfallentsorgung, Kraftfahrzeuge sowie Provider-Gebühren.
Marketing und Werbung: Bei den Kosten für Marketing und Werbung
sollten neben Sachkosten für Flyer, Kundenkarten, Anzeigen und Software
auch Personalkosten für Konzeption, Redaktion, Grafik und Betreuung von
Website und Social-Media-Präsenzen berücksichtigt werden.
Musterkontenrahmen
Nachfolgende Konten der Gewinn- und Verlustrechnung beruhen
beispielhaft auf der Grundlage eines SKR 03. Dargestellt sind im
Wesentlichen kinospezifische Kontenbezeichnungen, darüber hinaus verfügt
ein Kontenrahmen über eine Fülle weiterer Konten.
Die angegebenen Konten-Nummern sind beliebig, die Reihenfolge
unwesentlich. Die Kontengruppen stellen gleichzeitig eine sinnvolle
Struktur für die Gliederung der betriebswirtschaftlichen Auswertung
(BWA) dar. Eine BWA kann mit jedem Buchhaltungssystem individuell
gestaltet werden. Dabei erfolgt eine Festlegung der gewünschten
Struktur, der dann jedes einzelne, vom Unternehmen genutzte Konto exakt
zugeordnet wird. Eine BWA sollte immer einen Vorjahresvergleich
beinhalten. Die BWA-Auswertungen können recht einfach um Kennzahlen
ergänzt werden. Wichtige Kennzahlen sind z.B. Pro-Kopf-Erlöse aus
Tickets, Concessions und Werbung, und Prozentsätze für den Wareneinkauf
und die Filmmiete, jeweils gemessen am jeweiligen Umsatz.
Der Musterkontenrahmen wurde uns freundlicherweise von der rmc
medien+kreativ consult zum Abdruck im Leitfaden zur Verfügung gestellt.
Thomas Pintzke, der Ansprechpartner bei der rmc, unterstützt gerne bei
der erstmaligen Einrichtung, auch bei der sinnvollen Festlegung von
Strukturen der regelmäßigen Zahlenauswertung (BWA). rmc-medien.de