Kinoförderung

1 Kinoförderung

Das Kino als Kultur- und Wirtschaftsgut wird von einer Reihe internationaler, nationaler und regionaler Fördereinrichtungen unterstützt. Das folgende Kapitel bietet einen Ein- und Überblick der Möglichkeiten finanzieller Unterstützung speziell für Filmtheater. Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es auch in den Bereichen Nachhaltigkeit, Inklusion, Digitalisierung oder Strukturförderung.

2 Europa

Europa Cinemas

1992 wurde das Kino-Netzwerk Europa Cinemas von der Europäischen Kommission und dem französischen Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC) ins Leben gerufen. Über Partnervereinbarungen sind inzwischen mehr als 1.200 Kinos in 43 Ländern Mitglied oder Partner des Netzwerks. Europa Cinemas vergibt substanzielle Förderungen für einen hohen Anteil europäischer Filme im Kinoprogramm und für Initiativen der Filmtheater für das junge Publikum. Pro Jahr kann die Förderung für ein Ein-Saal-Kino bis zu 15.500 Euro betragen, für Kinos oder Kinoverbünde mit max. 7 Leinwänden bis zu 28.000 Euro. Alle zwei Jahre richtet das Netzwerk eine internationale Konferenz für die Mitglieder aus, zudem organisiert Europa Cinemas „Innovation Labs“ und ein internationales Austauschprogramm für Beschäftige in Kinobetrieben und zeichnet innovative Kinoprojekte mit dem „Innovation Prize“ aus.

Um die jährliche Kino-Förderung beantragen zu können, muss ein Filmtheater Mitglied im Europa Cinemas Netzwerk sein. Voraussetzung für die Aufnahme, die einmal im Jahr beantragt werden kann, sind ein hoher Anteil europäischer Erstaufführungen im Filmprogramm (70 % europäische Produktionen, davon ein hoher Anteil nicht-national) und die Mindestanforderungen an ein kommerzielles Filmtheater (technische Ausstattung, Betriebszeiten, Besucherzahlen, Sitzplätze). Kinos, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich zu Mini-Netzwerken zusammenschließen und die Mitgliedschaft gemeinsam beantragen. Mitgliedskinos reichen Anfang jedes Jahres eine detaillierte Übersicht des Vorjahresprogrammes mit Aufschlüsselung nach Produktionsländern ein, auf deren Grundlage dann die Fördersumme berechnet wird. Boni gibt es für ein vielfältiges Programm und Aufführungen von Filmen, die das Label „Europa Cinemas“ erhalten haben. (Website auf Französisch und Englisch) europa-cinemas.org

3 Bund

Im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Kulturförderung Ländersache. Lediglich 14 % der öffentlichen Mittel für Kunst und Kultur stellt der Bund bereit. Auf Bundesebene existieren die Filmförderung der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie die Filmförderungsanstalt (FFA).

BKM – Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die oder der BKM ist für die kulturelle Filmförderung zuständig und setzt sich mit Förderprogrammen für „die Qualität und Vielfalt des Filmschaffens“ und „deutsche Filme mit künstlerischem Wert“ ein. Die Filmproduktion wird mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund (GMPF) unterstützt. Im Rahmen der kulturellen Filmförderung vergibt die/der BKM Zuschüsse für Drehbuchvorhaben, für die Projektentwicklung und Produktion von Kinderfilmen, Kurzfilmen, Dokumentar- und Spielfilmen sowie für den Verleih von künstlerisch anspruchsvollen Filmen. Die/der BKM finanziert den deutschen Filmpreis, den deutschen Drehbuchpreis, den Dokumentarfilmpreis und den Verleiherpreis.

Kinoprogrammpreise

Einmal im Jahr vergibt die/der BKM Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos „für die Gestaltung hervorragender Jahresfilmprogramme mit einem besonderen Anteil deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischer Qualität.“ Die Prämien in einer Höhe von 2.500 bis 20.000 Euro (Spitzenpreis) sind zweckgebunden und sollen für den Betrieb des Kinos verwendet werden. Sonderpreise mit Prämien bis zu jeweils 5.000 Euro werden für die Teilbereiche Kinder- und Jugendfilm, Kurzfilm sowie Dokumentarfilm vergeben. In der Regel erfolgt die Antragstellung einmal jährlich zu Jahresbeginn und die Preisvergabe im Herbst, bewerben können sich alle gewerblichen Filmtheater. bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/medien/filmfoerderung

Zukunftsprogramm Kino I

Das Zukunftsprogramm Kino ist ein auf mehrere Jahre angelegtes Förderprogramm der BKM, mit dem „Kinos in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, als Kulturorte gestärkt und die Sichtbarkeit des kulturell anspruchsvollen Kinofilms in der Fläche gesichert werden“ soll. Förderung beantragen können Kinos mit bis zu 7 Leinwänden, die mindestens eines der 3 folgenden Kriterien erfüllen: 1. Das Kino hat seinen Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner. 2. Das Kino hat innerhalb der letzten 3 Jahre (36 Monate) vor Antragstellung einen Kinoprogrammpreis der/des BKM, des Kinematheksverbundes oder der Länder erhalten. 3. Das Kino hat einen Besucheranteil von mindestens 40 % für deutsche und andere europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 % deutscher und andere europäischer Filme im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre. Gefördert werden Investitionen in Umbaumaßnahmen, Kassen- und Projektionstechnik, Marketing und Kundenbindung, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Modernisierung der Publikumsbereiche (Säle, Foyer, Außenanlagen) und Umbaumaßnahmen im Rahmen des Pandemieschutzes. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen betragen. Der 20-prozentige Eigenanteil kann zum Teil auch über eine Länderförderung finanziert werden, so dass in einigen Bundesländern eine 100-prozentige Finanzierung aus Fördergeldern möglich ist. Die Antragstellung erfolgt über die FFA, dort findet sich auch eine Liste mit Länderförderungen, die Ko-Finanzierungen übernehmen. ffa.de/index.php?zukunftsprogramm-kino-i

Zukunftsprogramm Kino II

Um Kinos, die die Förderkriterien des Zukunftsprogrammes Kino I nicht erfüllen, bei den Herausforderungen zu unterstützen, vor die die Coronavirus-Pandemie und der anschließende Neustart sie stellt, wurde kurzfristig das Zukunftsprogramm Kino II ins Leben gerufen. Einen Antrag stellen können alle ortsfesten, wirtschaftlich arbeitenden Kinos, die die Kriterien für das Zukunftsprogramm I nicht erfüllen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die der Pandemiebewältigung dienen – so etwa die Errichtung von Schutzvorrichtungen und Wegesystemen oder der Ausbau digitaler Tools und Kundenbindungsinstrumente –, aber auch Investitionen in Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen, und maximal 315.000 Euro pro Kino. Mindestens 20 % der Gesamtkosten müssen eigenfinanziert sein. Die Antragstellung erfolgt über die FFA. ffa.de/index.php?zukunftsprogramm-kino-ii-1

Förderhilfen während der Coronavirus-Pandemie

Während der Coronavirus-Pandemie haben die Förderinstitutionen eine Reihe von Sonderförderprogrammen aufgelegt, um den Kinos über die besucherarmen Monate hinwegzuhelfen. Kinoprogrammpreise wurden aufgestockt und vorgezogen. Umbaumaßnahmen, die für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen nötig sind, werden verstärkt gefördert. Das Zukunftsprogramm Kino III der BKM, das derzeit noch in Planung ist, soll Kinos bundesweit bei der Wiedereröffnung mit einem Festbetrag unterstützen. In Bayern, NRW und Schleswig-Holstein können Kinos abhängig von den Besucherzahlen 2019 Anlaufhilfen beantragen. In Niedersachsen können Kinos, die Überbrückungshilfe erhalten, zusätzlich einen pauschalierten Umsatzausgleich bekommen. Die AG Kino – Gilde e.V. und der HDF KINO e.V. informieren auf ihren Webseiten über die aktuellen Programme.

www.agkino.de/corona/foerderung-und-hilfsprogramme/hilfen-auf-bundesebene/

www.hdf-kino.de/top-themen/corona-krise/

FFA – Filmförderungsanstalt

Die FFA (Filmförderungsanstalt) ist Deutschlands größte und zugleich wichtigste wirtschaftliche und verwaltungstechnische Förderinstitution im Filmbereich. Sie ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts und ihre Tätigkeit ist im Filmförderungsgesetz (FFG) geregelt. Sie finanziert sich durch Filmabgaben der Kinos und Videoprogrammanbieter sowie durch Unterstützungsleistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der privaten Fernsehsender und einiger Streaming-Anbieter. Aufgabe der FFA ist es, die „Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films“ zu unterstützen – dafür vergibt sie Förderungen für Produktion, Drehbuch, Verleih- und Videovertrieb sowie für das Filmabspiel. Außerdem unterstützt sie die Digitalisierung des Filmerbes und erstellt Studien zum Filmmarkt. Besonders relevant für den Filmtheaterbetrieb ist das Kapitel 9 „Kinoförderung“ im FFG, hier sind die Projekt- und die Referenzförderung von Filmtheatern geregelt. ffa.de/foerderbereiche-kinos-1.html

Kinoprojektförderung

Zu den förderungswürdigen Projekten von Kinobetrieben zählen die Modernisierung, Verbesserung sowie Neuerrichtung von Filmtheatern, die Verwirklichung beispielhafter und Erprobung neuartiger Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Kooperationen von Filmtheatern sowie Werbe- und Marketingmaßnahmen (sofern sie die Wettbewerbsfähigkeit der Kinos insgesamt stärken), Engagement im Kurzfilmabspiel, medienpädagogische Angebote und die Beratung von Filmtheatern. Die Förderhilfen werden je nach Art des Projektes in unterschiedlicher Höhe als zinsloses Darlehen und/oder als Zuschuss vergeben. Für Modernisierungs- und Baumaßnahmen kann Förderung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten beantragt werden. Diese Förderung wird bis zu 30 % als Zuschuss und zu 70 % als zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren gewährt. Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit werden in Höhe von bis zu 50 % des Vorhabens bezuschusst. Für Maßnahmen einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Kinos und beispielhafte Werbe- oder Marketingmaßnahmen können Zuschüsse bis zu 200.000 Euro gewährt werden. Die Beratung von Kinos und die medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen kann mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro, die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino bzw. originäre Kurzfilmprogramme in Höhe von bis zu 2.000 Euro unterstützt werden. Für Richtlinien und Einreichtermine siehe: ffa.de/kinos.html

Kinoreferenzförderung

Die Kinoreferenzförderung kann jährlich beantragt werden und wird unter allen Berechtigten anteilig von sogenannten Referenzpunkten verteilt. Einen Antrag stellen können Kinos, die mindestens 5.000 Referenzpunkte pro Leinwand vorweisen können. Referenzpunkte erhalten Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis der BKM ausgezeichnet wurden, die überdurchschnittliche Besucherzahlen für Filme aus Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz vorweisen können (über 1,5 % des Zuschauermarktanteils), oder die überdurchschnittliche Besucherzahlen mit dem Abspiel deutscher Filme gemacht haben (über 1,75 % des Zuschauermarktanteils). Da die Effekte auch kumuliert werden können, können engagierte Kinos auf bis zu 3 Referenzpunkte pro Besucher kommen. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt und soll für die Modernisierung, Verbesserung und Neuerrichtung von Kinos genutzt werden. Darüber hinaus können die Fördermittel für Werbemaßnahmen zugunsten deutscher und europäischer Filme, aber auch für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbe- bzw. Marketingmaßnahmen verwendet werden. Richtlinien und Einreichtermine: ffa.de/kinos.html

4 Länder

Die im Folgenden vorgestellten Förderungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer sind nur für im Bundesland ansässige Kinobetriebe gültig.

Baden-Württemberg: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)

Die MFG unterhält Förderprogramme für gewerbliche und für kommunale Kinos. Gewerbliche Kinobetriebe können für Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen Investitionszuschüsse beantragen. Der Zuschuss ist auf max. 30 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro im Einzelfall begrenzt. In Ausnahmefällen können im Rahmen dieser Investitionsförderung auch Maßnahmen in den Bereichen Marketing und Kundenbindung sowie besondere filmbezogene Veranstaltungen mit Zuschüssen unterstützt werden. Einmal im Jahr vergibt die MFG Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. Für kommunale Kinos besteht die Möglichkeit einer institutionellen Förderung. film.mfg.de

Bayern: FilmFernsehFonds (FFF) Bayern

Im Rahmen der Investitionsförderung können gewerbliche bayerische Kinobetriebe Zuschüsse für die Modernisierung und Verbesserung sowie die Neuerrichtung von Kinosälen beantragen. Der Zuschuss kann bis zu 30 %, höchstens jedoch 100.000 Euro der zuwendungsfähigen Investitionen betragen; bei Neuerrichtungen beträgt die maximale Zuschusshöhe 250.000 Euro. Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln der FFA und des Zukunftsprogramm Kino zulässig. Die Eigen- bzw. sonstigen Fremdmittel müssen jedoch mindestens 20 % betragen. Einmal im Jahr vergibt der FFF Bayern Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. Zu den Kriterien für eine Auszeichnung zählt ein anspruchsvolles Filmprogramm sowie der Anteil deutscher Filme und Kinderfilme. fff-bayern.de

Berlin und Brandenburg: Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB)

Das Medienboard Berlin-Brandenburg verfügt über einen eigenen Kinobeauftragten, der sich um die Belange der Kinos kümmert. Das MBB fördert die Modernisierung, Verbesserung und Neuerrichtung von Kinos. Die Antragsabwicklung läuft über die Filmförderungsanstalt (FFA) und es werden nur Maßnahmen unterstützt, die auch eine FFA-Förderung erhalten. Direkt beim MBB und laufend können Anträge für die Förderung innovativer Marketingmaßnahmen eingereicht werden. In beiden Fällen fördert das Medienboard mit einem Zuschuss, der bis zu 50 % des Gesamtvolumens eines Projektes betragen kann. Einmal im Jahr vergibt das Medienboard Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. medienboard.de

Hamburg und Schleswig-Holstein: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)

Die FFHSH organisiert die Kinoförderung in Hamburg und den Kinoprogrammpreis Schleswig-Holstein. Sie unterstützt Hamburger Kinos bei der Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und dem Einsatz innovativer Marketingmaßnahmen im Kino. Gefördert werden zudem die Zusammenarbeit und Kooperation von Abspielstätten sowie innovative Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Kinobranche in Hamburg. Einmal im Jahr vergibt die FFHSH in Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien die Hamburger Kinoprogrammpreise. Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepten im Bereich des Abspiels können sich darüber hinaus für Sonderpreise bewerben. Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein vergeben. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel und der FFHSH organisiert. ffhsh.de

Hessen: HessenFilm und Medien (HessenFilm)

Die HessenFilm und Medien Gesellschaft fördert unter anderem Filmfestivals, Filmveranstaltungen und -reihen, Kinder- und Jugendfilmprogramme sowie die Vorführung qualitativ herausragender Filmprogramme. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Sie vergibt Investitionsförderung für Modernisierung und Verbesserung von Filmtheatern (bauliche Maßnahmen, kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen) für Projekte mit Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 1.500.000 Euro. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben – bis 5.000 Euro als Festbetragsfinanzierung, darüber hinaus als Fehlbedarfsfinanzierung. Einmal im Jahr vergibt die HessenFilm Kinoprogrammpreise an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos. hessenfilm.de, hessischerfilmpreis.de

Mecklenburg-Vorpommern: Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern (MV Filmförderung)

Seit Herbst 2020 verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine eigene Filmförderungseinrichtung, die MV Filmförderung. Gefördert werden Produktion, Entwicklung, Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation. Antragsberechtigt sind neben Produktion und Verleih auch Betreiberinnen und Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Mecklenburg‑Vorpommern, Film- und Kinoverbände sowie Filmfestivals. Vor Antragstellung ist eine persönliche Beratung erforderlich. Für Kinos gibt es seit 2020 den Kinokulturpreis, der ein besonderes Jahresprogramm für gewerbliche und nicht-gewerbliche Abspielstätten auszeichnet. mv-filmfoerderung.de

Niedersachsen und Bremen: nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen

Die nordmedia hat ihren Sitz in Hannover und vergibt Kinoförderung in den Ländern Niedersachsen und Bremen. Gefördert werden investive Maßnahmen in ortsfesten Programmkinos und Filmkunsttheatern sowie Filmtheatern mit bis zu 6 Sälen. Im Rahmen der Abspielförderung unterstützt die nordmedia überregional bedeutende Festivals, aber auch Filmreihen, Filmtourneeprogramme sowie kleinere Filmtage und andere Präsentationsformen mit kulturell anspruchsvollen Filmen. Die Fördersummen können bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten betragen und werden in der Regel als Zuschuss gewährt. Einmal im Jahr vergibt die nordmedia Kinoprogrammpreise an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos. nordmedia.de

Nordrhein-Westfalen: Film- und Medienstiftung NRW

Die Filmstiftung NRW fördert Um- und Neubau von Filmtheatern mit einem Zuschuss und/oder Darlehen in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten. Innovative Marketingmaßnahmen für Kinos und besondere Filmpräsentationen und -reihen können mit einem als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten gefördert werden. Anträge können laufend eingereicht werden. Einmal im Jahr vergibt die Filmstiftung NRW Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. filmstiftung.de

Rheinland-Pfalz: Kultusministerium & Wirtschaftsministerium

In Rheinland-Pfalz gibt es keine eigene Filmförderinstitution. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vergibt jährlich Kinoprogrammpreise und einen Preis für das beste Kinder- und Kurzfilmprogramm an gewerbliche Kinos. Investitionszuschüsse zur Neuerrichtung und Modernisierung von Filmtheatern sind in Rheinland-Pfalz über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau möglich. Das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz bietet seit 2014 eine erste Anlaufstelle für Filmschaffende. kulturland.rlp.de, filmforum-rlp.de

Saarland: Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien

Die Saarland Medien fördert einige Festivals und kommunale Kinos mit institutioneller Förderung. Einmal im Jahr vergibt sie Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. saarland-medien.de

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)

Neben der Filmproduktion fördert die MDM auch einige Filmfestivals. Einmal im Jahr vergibt die mitteldeutsche Medienförderung Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. mdm-online.de

5 Kommunale Kinos

Je nach Ermessen und Spielraum der Kommune können Filmtheater als Kultureinrichtungen institutionelle Förderungen in Form von Zuschüssen oder Sachleistungen (Mietfreiheit, ABM-Stellen etc.) erhalten. Kinos, die in öffentlicher Trägerschaft oder wegen eines hohen Anteils institutioneller Förderung als kommunale Kinos arbeiten, können sich nicht mehr um die gewerblichen Kinoprogrammpreise von Bund und Ländern bewerben.

6 Ressourcen

Kinoförderung in Europa

Europa Cinemas: Förderung europäischer Arthouse-Kinos, europa-cinemas.org

Bundesweite Kinoförderung

Beauftragte/r der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Förderung auf Bundesebene –Kinoprogrammpreise, Zukunftsprogrammkino, bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/medien/filmfoerderung

FFA – Filmförderungsanstalt: Förderung auf Bundesebene – Kinoprojektförderung, Kinoreferenzförderung, ffa.de/foerderbereiche-kinos-1.html

Übersicht über Förderhilfen während der Coronavirus-Pandemie: agkino.de/corona/foerderung-und-hilfsprogramme/hilfen-auf-bundesebene/, hdf-kino.de/top-themen/corona-krise/

Filmförderer der Länder

Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG): film.mfg.de

FilmFernsehFonds Bayern (FFF): fff-bayern.de

Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB): medienboard.de

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH): ffhsh.de/de

HessenFilm und Medien (HessenFilm): hessenfilm.de, hessischerfilmpreis.de

Mecklenburg-Vorpommern Filmförderung (MV Filmförderung): mv-filmfoerderung.de

nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen: nordmedia.de

Film- und Medienstiftung NRW: filmstiftung.de

Kultusministerium & Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz: kulturland.rlp.de, filmforum-rlp.de

Saarland Medien: saarland-medien.de

Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), zuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: mdm-online.de

Gefördert durch: FFA Filmförderungsanstalt