Die im Folgenden vorgestellten Förderungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer sind nur für im Bundesland ansässige Kinobetriebe gültig.
Baden-Württemberg: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)
Die MFG unterhält Förderprogramme für gewerbliche und für kommunale Kinos. Gewerbliche Kinobetriebe können für Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen Investitionszuschüsse beantragen. Der Zuschuss ist auf max. 30 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro im Einzelfall begrenzt. In Ausnahmefällen können im Rahmen dieser Investitionsförderung auch Maßnahmen in den Bereichen Marketing und Kundenbindung sowie besondere filmbezogene Veranstaltungen mit Zuschüssen unterstützt werden. Einmal im Jahr vergibt die MFG Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. Für kommunale Kinos besteht die Möglichkeit einer institutionellen Förderung. film.mfg.de
Bayern: FilmFernsehFonds (FFF) Bayern
Im Rahmen der Investitionsförderung können gewerbliche bayerische Kinobetriebe Zuschüsse für die Modernisierung und Verbesserung sowie die Neuerrichtung von Kinosälen beantragen. Der Zuschuss kann bis zu 30 %, höchstens jedoch 100.000 Euro der zuwendungsfähigen Investitionen betragen; bei Neuerrichtungen beträgt die maximale Zuschusshöhe 250.000 Euro. Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln der FFA und des Zukunftsprogramm Kino zulässig. Die Eigen- bzw. sonstigen Fremdmittel müssen jedoch mindestens 20 % betragen. Einmal im Jahr vergibt der FFF Bayern Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. Zu den Kriterien für eine Auszeichnung zählt ein anspruchsvolles Filmprogramm sowie der Anteil deutscher Filme und Kinderfilme. fff-bayern.de
Berlin und Brandenburg: Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB)
Das Medienboard Berlin-Brandenburg verfügt über einen eigenen Kinobeauftragten, der sich um die Belange der Kinos kümmert. Das MBB fördert die Modernisierung, Verbesserung und Neuerrichtung von Kinos. Die Antragsabwicklung läuft über die Filmförderungsanstalt (FFA) und es werden nur Maßnahmen unterstützt, die auch eine FFA-Förderung erhalten. Direkt beim MBB und laufend können Anträge für die Förderung innovativer Marketingmaßnahmen eingereicht werden. In beiden Fällen fördert das Medienboard mit einem Zuschuss, der bis zu 50 % des Gesamtvolumens eines Projektes betragen kann. Einmal im Jahr vergibt das Medienboard Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. medienboard.de
Hamburg und Schleswig-Holstein: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)
Die FFHSH organisiert die Kinoförderung in Hamburg und den Kinoprogrammpreis Schleswig-Holstein. Sie unterstützt Hamburger Kinos bei der Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und dem Einsatz innovativer Marketingmaßnahmen im Kino. Gefördert werden zudem die Zusammenarbeit und Kooperation von Abspielstätten sowie innovative Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Kinobranche in Hamburg. Einmal im Jahr vergibt die FFHSH in Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien die Hamburger Kinoprogrammpreise. Abspielstätten mit besonders innovativen Konzepten im Bereich des Abspiels können sich darüber hinaus für Sonderpreise bewerben. Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein vergeben. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel und der FFHSH organisiert. ffhsh.de
Hessen: HessenFilm und Medien (HessenFilm)
Die HessenFilm und Medien Gesellschaft fördert unter anderem Filmfestivals, Filmveranstaltungen und -reihen, Kinder- und Jugendfilmprogramme sowie die Vorführung qualitativ herausragender Filmprogramme. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Sie vergibt Investitionsförderung für Modernisierung und Verbesserung von Filmtheatern (bauliche Maßnahmen, kinotechnische Gerätschaften und Einrichtungen) für Projekte mit Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 1.500.000 Euro. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben – bis 5.000 Euro als Festbetragsfinanzierung, darüber hinaus als Fehlbedarfsfinanzierung. Einmal im Jahr vergibt die HessenFilm Kinoprogrammpreise an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos. hessenfilm.de, hessischerfilmpreis.de
Mecklenburg-Vorpommern: Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern (MV Filmförderung)
Seit Herbst 2020 verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine eigene Filmförderungseinrichtung, die MV Filmförderung. Gefördert werden Produktion, Entwicklung, Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation. Antragsberechtigt sind neben Produktion und Verleih auch Betreiberinnen und Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Mecklenburg‑Vorpommern, Film- und Kinoverbände sowie Filmfestivals. Vor Antragstellung ist eine persönliche Beratung erforderlich. Für Kinos gibt es seit 2020 den Kinokulturpreis, der ein besonderes Jahresprogramm für gewerbliche und nicht-gewerbliche Abspielstätten auszeichnet. mv-filmfoerderung.de
Niedersachsen und Bremen: nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen
Die nordmedia hat ihren Sitz in Hannover und vergibt Kinoförderung in den Ländern Niedersachsen und Bremen. Gefördert werden investive Maßnahmen in ortsfesten Programmkinos und Filmkunsttheatern sowie Filmtheatern mit bis zu 6 Sälen. Im Rahmen der Abspielförderung unterstützt die nordmedia überregional bedeutende Festivals, aber auch Filmreihen, Filmtourneeprogramme sowie kleinere Filmtage und andere Präsentationsformen mit kulturell anspruchsvollen Filmen. Die Fördersummen können bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten betragen und werden in der Regel als Zuschuss gewährt. Einmal im Jahr vergibt die nordmedia Kinoprogrammpreise an gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos. nordmedia.de
Nordrhein-Westfalen: Film- und Medienstiftung NRW
Die Filmstiftung NRW fördert Um- und Neubau von Filmtheatern mit einem Zuschuss und/oder Darlehen in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten. Innovative Marketingmaßnahmen für Kinos und besondere Filmpräsentationen und -reihen können mit einem als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten gefördert werden. Anträge können laufend eingereicht werden. Einmal im Jahr vergibt die Filmstiftung NRW Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. filmstiftung.de
Rheinland-Pfalz: Kultusministerium & Wirtschaftsministerium
In Rheinland-Pfalz gibt es keine eigene Filmförderinstitution. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vergibt jährlich Kinoprogrammpreise und einen Preis für das beste Kinder- und Kurzfilmprogramm an gewerbliche Kinos. Investitionszuschüsse zur Neuerrichtung und Modernisierung von Filmtheatern sind in Rheinland-Pfalz über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau möglich. Das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz bietet seit 2014 eine erste Anlaufstelle für Filmschaffende. kulturland.rlp.de, filmforum-rlp.de
Saarland: Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien
Die Saarland Medien fördert einige Festivals und kommunale Kinos mit institutioneller Förderung. Einmal im Jahr vergibt sie Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. saarland-medien.de
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)
Neben der Filmproduktion fördert die MDM auch einige Filmfestivals. Einmal im Jahr vergibt die mitteldeutsche Medienförderung Kinoprogrammpreise an gewerbliche Kinos. mdm-online.de