1 Bestellung & Belieferung
Die Filmbestellung erfolgt per Telefon oder E-Mail beim zuständigen Verleih bzw. Vertrieb. Eine stets aktualisierte Übersicht über Firmen und Ansprechpartner bieten die kostenpflichtige Datenbank von Blickpunkt:Film und das Kinohandbuch des creativeBase Verlages, es ist aber auch möglich, die Kontakte über die Webseiten der Verleihfirmen zu recherchieren. Die meisten Kinos übernehmen die Filmbestellung selbst, es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, Dispoagenturen (z.B. Peter König Filmdisposition, Screenlite Booking) zu beauftragen, die Bestellung und Abrechnung übernehmen. Neben der Zeitersparnis haben die Agenturen den Vorteil, dass die dort zusammengeschlossenen Kinos wie eine Kinokette auftreten und entsprechende Konditionen erhalten können.
Kino/Dispoagentur und Verleih/Vertrieb stimmen sich über Einsatzbeginn, Einsatzdauer und Höhe der Filmmiete ab. Auch der Saal, die Uhrzeit des Abspiels oder die Anzahl der täglichen Vorführungen können Teil der Verhandlungen sein. Nach einer Einigung schickt der Verleih oder Vertrieb dem Kino eine schriftliche Terminbestätigung (kurz: TB) zu, die als Vertrag dient. In der TB sind die besprochenen Konditionen festgehalten. Sie gelten ohne weitere Bestätigung als vertraglich vereinbart und sollten deshalb von Kinoseite unbedingt nochmals auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Zusätzlich zur TB erhalten Filmtheater, die über kein Computerkassensystem verfügen und nicht elektronisch abrechnen, einen Vordruck für die Spielfilmabrechnung.
Ob ein Kino mit einem Film beliefert wird, hängt dabei nicht nur von den Konditionen des Abspiels ab, sondern auch von der Konkurrenzsituation vor Ort: Gibt es starke Mitbewerber, die bessere Besucherzahlen versprechen, werden diese oft vorrangig beliefert, während kleinere Kinos die Filme erst einige Wochen nach dem Start erhalten. Helfen kann Hartnäckigkeit und eine geschickte Verhandlungsführung, und sehr sinnvoll ist auch der Aufbau guter Kontakte zu den zuständigen Disponentinnen und Disponenten bei Verleih oder Vertrieb. Theoretisch ist eine Gleichbehandlung einklagbar, in der Praxis passiert dies selten.
Bei erfolgreicher Bestellung erhält das Kino vom Verleih bzw. Vertrieb rechtzeitig vor Start Plakate und gegebenenfalls weiteres analoges Werbematerial wie Flyer, Aufsteller und Indoor-Banner. Digitales Werbematerial (Fotos, EPK, Clips, etc.) und Filmtrailer können sich die Kinos auf den Plattformen der Kino-Content-Anbieter (z. B. Eclair Digital, Sharc, Filmpresskit oder Kinofreund) oder der Verleihfirmen selbst herunterladen (siehe „Verleihmarketing & Filmbewerbung“). Der Film wird in der Regel im DCP-Format (Digital Cinema Package) auf Festplatte geliefert oder als e-delivery per Standleitung oder Satellit übertragen und auf einem lokalen Datenträger gespeichert. Per E-Mail folgt kurz vor Start die Key Delivery Message (KDM), die das Abspiel der verschlüsselten Kopien ermöglicht (siehe „Kinotechnik“). Üblicherweise übernimmt der Verleih die Kosten für den Filmtransport zum Kino, das Kino die Kosten für den Rücktransport zum Verleih oder den Weitertransport zum nächsten Kino.
Verleihbezirke
Die Filmverleihfirmen haben den deutschen Lizenzbereich in sogenannte Verleihbezirke eingeteilt, für die in großen Firmen jeweils eigene Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung stehen: Hamburg (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen), Berlin (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen), Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), Frankfurt am Main (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile von Baden-Württemberg, Teile von Bayern), München (Teile von Bayern, Teile von Baden-Württemberg). Die Einteilung stammt aus einer Zeit, in der wenige wertvolle und schwere 35-mm-Kopien mit möglichst wenig Kosten und Zeitaufwand von einem Kino zum nächsten transportiert werden mussten. In jedem Verleihbezirk gab es ein oder mehrere Filmlager, von denen aus die Kinos mit den Kopien beliefert wurden. Teilweise wird die digitale Belieferung auch heute noch über die verbliebenen Filmlager ausgeführt, in der Regel sind jedoch zentrale Logistik-Anbieter zuständig. Die Verleihbezirke dienen gleichwohl immer noch als Grundlage für die Einsatzplanung und Disposition.